Infinitiv im Rampenlicht
Wann der Infinitiv das Komma zu einem Tänzchen einlädt, ist ja immer wieder eine spannende Frage. Besonders dann, wenn der Infinitiv sich auf die Bühne stellt und als Subjekt des Satzes auftritt.
Infinitiv als Subjekt
Zu arbeiten war ihr immer wieder eine Freude.
Bei diesem einfachen Infinitiv darf das Komma ohnehin noch sitzen bleiben. Die Zweifel kommen wie so oft beim erweiterten Infinitiv auf:
Mit diesem großartigen Redaktionssystem zu arbeiten war ihr immer wieder eine Freude.
Oder:
Mit diesem großartigen Redaktionssystem zu arbeiten, war ihr immer wieder eine Freude.
Das Komma beim sogenannten Subjektsinfinitiv ist jetzt erlaubt. Vor 1996 galt unabhängig vom Faktor “erweitert – nicht erweitert” striktes Kommaverbot; nach meiner Lese- und Korrekturerfahrung wurde dieses Verbot zu Recht mit schöner Regelmäßigkeit missachtet. Auch beim Redaktionssystem-Satz juckt es einen in den Fingern, die Kommataste zu drücken. Erst recht, wenn er noch “weiter” wird:
Mit diesem großartigen Redaktionssystem in einem Team begeisterter Autoren zu arbeiten, war ihr immer wieder eine Freude.
Zum Vergleich (absichtlich nicht markiert):
Mit diesem großartigen neu installierten Redaktionssystem in einem Team begeisterter Autoren zu arbeiten war ihr immer wieder eine Freude.
Lesespaß geht anders. Dass man den Satz ohnehin schöner gestalten kann, stimmt auch, Beispielsätze haben das manchmal an sich.
Infinitiv als Objekt
Mit diesem neuen Redaktionssystem umgehen zu müssen, wollte sie unbedingt vermeiden.
Haben wir hier eine Wahl? Nein, das Komma war und ist Pflicht. Das gilt freilich auch für den einfachen Infinitiv: Zu arbeiten, wollte sie unbedingt vermeiden. Aus gutem Grund, ohne Komma wird’s hier ein ganzes Stück unverständlicher und missverständlicher.
Fazit: Ist der Infinitiv ein Subjekt, können Sie das Komma nach Notwendigkeit bzw. Gefühl setzen. Ist er ein Objekt, setzen Sie es immer.
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